Fördervereinbarungen

Bei der konkreten Ausgestaltung des Deutschlandstipendiums lässt das Stipendienprogramm-Gesetz den Hochschulen viele Freiräume. Sie können Auswahlkriterien und Auswahlverfahren nach individuellen Gesichtspunkten beschließen.

Es ist ratsam, auch die Stipendiengeber in den Prozess mit einzubeziehen. So ist es beispielsweise möglich, dass der Förderer seine Stipendienzusage an eine Fachrichtung koppelt oder in das Auswahlverfahren eingebunden wird.

Das Servicezentrum Deutschlandstipendium hat zwei beispielhafte Muster-Vereinbarungen für eine mögliche Kooperation zwischen Hochschule und Stipendiengeber zusammengestellt, die sich individuell an das jeweilige Hochschulprofil anpassen lassen.

 

Modell 1

Im ersten Modell können Förderer neben den Rahmendaten ihres Engagements (Stipendienzahl, Dauer der Förderung und Förderbetrag) weiterführende Wünsche angeben, beispielsweis zu der Frage, welche Fachrichtungen sie mit ihren Stipendien fördern möchten und ob die Stipendien einer bestimmten Zielgruppe (zum Beispiel Studierende mit Migrationshintergrund) zugute kommen sollen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, die Stipendiatinnen und Stipendiaten persönlich kennenzulernen, beispielsweise im Rahmen der Stipendienvergabefeier.

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Modell 2

Des Weiteren bietet das zweite Modell den Hochschulen die Möglichkeit, Förderer je nach Umfang ihres Engagements in gestaffelte Förderergruppen einzuteilen: Je mehr Stipendienmittel ein Förderer zur Verfügung stellt, desto mehr Einfluss kann er auf die Ausgestaltung der Deutschlandstipendien nehmen (zum Beispiel Benennung der Stipendien und beratende Teilnahme an Auswahlprozessen). Damit können Hochschulen zusätzliche Anreize setzen, um ein möglichst umfangreiches Fördererengagement zu erreichen. Wichtig ist dabei aber, dass die abschließenden Auswahlentscheidungen stets bei den Hochschulen selbst verbleiben.

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Hinweise zu den Fördervereinbarungen

Umfang der Förderung/Bezeichnung der Stipendien

Das Deckblatt der Fördervereinbarung sollte alle wichtigen Informationen zu den Vertragspartnern sowie zur Anzahl, Dauer und Höhe der Stipendien enthalten. Ein Deutschlandstipendium stiften können alle natürlichen oder juristischen Personen, die private Mittel zur Verfügung stellen, beispielsweise Unternehmen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen.

Der Mindestbetrag pro Stipendium liegt bei 150 Euro pro Monat. Sind die Vorgaben des Stipendienprogramm-Gesetzes erfüllt, bezuschusst der Bund diesen Förderbetrag mit weiteren 150 Euro. Es ergibt sich daraus ein monatliches Stipendium von 300 Euro. Die private Förderung kann 150 Euro auch überschreiten. Der staatliche Zuschuss beträgt jedoch maximal 150 Euro.

Wünsche des Förderers

Das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) und die entsprechende Durchführungsverordnung (StipV) erlauben es, dass Förderer ihre Stipendienzusage mit einer Zweckbindung hinsichtlich der Fachrichtung oder des Studiengangs versehen. Andere Bedingungen, etwa das Vorliegen besonderer sozialer oder persönlicher Umstände der Antragsteller (zum Beispiel familiäre Herkunft, Migrationshintergrund, Behinderung) können als Wünsche des Förderers bei der Zuordnung der einzelnen Stipendiaten berücksichtigt werden. Möglich ist auch eine aktive Einbindung von Förderern in das Auswahlverfahren (beratend) sowie eine Kontaktaufnahme zwischen Stipendiaten und Förderern.

Die Gewährung des Stipendiums darf allerdings nicht von einer Gegenleistung der Stipendiatin oder des Stipendiaten abhängig gemacht werden (beispielsweise einer Arbeitnehmertätigkeit oder der Ableistung eines Praktikums).

Um den entstehenden Aufwand für die Koordination solcher Angebote zu steuern, wäre es außerdem denkbar, größeres Engagement stärker zu belohnen, indem beispielsweise die Einbeziehung von Förderern in Auswahlverfahren von der Zusage einer Mindestzahl von Stipendien oder einer Mindestdauer abhängig gemacht wird.

Die Gestaltungsmöglichkeiten können dazu beitragen, dass ein Engagement im Rahmen des Deutschlandstipendiums für Förderer noch attraktiver wird, etwa weil sie Kontakt zu begabten Nachwuchstalenten erhalten und ihnen auch über die finanzielle Förderung hinaus Praktika,Studentenjobs etc. anbieten können.

Leistungen der Hochschule

Leistungen der Hochschule zählt die Verpflichtungen der Hochschulen auf, die eine Fördervereinbarung mit einem privaten Stipendiengeber eingehen. So wird sichergestellt, dass die Stipendiaten die Fördergelder erhalten und die Wünsche der Stipendiengeber eingehalten werden.

Datenschutzhinweise

Der Datenschutz in Deutschland folgt strengen Regeln. Laut der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Speicherung personenbezogener Daten wie Name, Adresse, Telefon- oder Kontonummer nicht ohne weiteres möglich. Die Betroffenen müssen jederzeit das Recht haben:

  • Auskunft darüber zu erhalten, ob und welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert werden,
  • Auskunft darüber zu erhalten, aus welchen Quellen diese Daten stammen und zu welchem Verwendungszweck sie gespeichert werden,
  • falsche personenbezogene Daten zu berichtigen,
  • eine Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu untersagen,
  • eine Löschung oder Sperrung ihrer Datensätze zu veranlassen,
  • sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.

Hinweise zum Datenschutz müssen folglich unbedingt Bestandteil einer Fördervereinbarung zwischen Hochschule und Stipendiengeber sein.

Zahlungsweise

Es muss vereinbart werden, wie die Zahlung der Stipendiengelder erfolgen soll. Es besteht die Möglichkeit, die Spende in zuvor festgelegten Zeitintervallen (monatlich, semesterweise, Einmalzahlung) zu überweisen oder der Hochschule eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Kontakt

Dr. Alexander Tiefenbacher

Servicezentrum Deutschlandstipendium
Pariser Platz 6
10117 Berlin
T 030 322982-514

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