Erfolgsbeispiele: Rechtsform

Oftmals kann es ratsam sein, zur Einwerbung von Fundraisingmitteln eine geeignete Rechtsform zu schaffen. Hier bietet sich zum Beispiel die Gründung einer eigenen Stiftung an, in der sämtliche Förderaktivitäten zusammengeführt werden.

Stiftungen unterliegen, je nach Rechtsform, einer staatlichen Aufsicht und eignen sich zum Aufbau eines langfristigen Kapitalstocks, dessen Erträge einen Beitrag zur Erfüllung des Stiftungszweckes leisten. Des Weiteren bringen Spenden und Zustiftungen zum Stiftungskapital steuerliche Vorteile mit sich.

 

Beispiel: Ostfalia Hochschule

Im Juli 2011 hat die Ostfalia Hochschule die Gründung der Ostfalia Hochschulstiftung bekannt gegeben. Sie ist eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung Braunschweig und hat sich zum Ziel gesetzt, die Studienbedingungen weiter zu verbessern sowie Forschung und Lehre zu fördern. Spenden- und Sponsoringaktivitäten der Hochschule werden in dieser Stiftung gebündelt, wodurch eine rasche und flexible Unterstützung ermöglicht wird. Auch die Einwerbung von Fördermitteln für das Deutschlandstipendium fällt in den Tätigkeitsbereich der Stiftung.
Mehr Info auf der Website der Ostfalia Hochschule

 

Beispiel: Technische Hochschule Brandenburg

Die Studierendenstiftung der Hochschule wurde im Jahr 2007 durch Vertreter der Wirtschaft und der Hochschule gegründet. Sie will leistungsbereiten jungen Menschen unabhängig von deren jeweiligen finanziellen Voraussetzungen ein Studium ermöglichen und ist auch die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Deutschlandstipendium. Sie wirbt Fördermittel von Unternehmen und Privatpersonen zur Vergabe von Deutschlandstipendien ein und tritt ihrerseits als Förderer von Deutschlandstipendien auf.
Mehr Info auf der Website der Technischen Hochschule Brandenburg